Gut versichert?

Die Sommerferien rücken in greifbare Nähe und damit auch ein Thema, mit dem sich wohl jeder Reisende befasst: Welche Versicherungen benötige ich für meine Reise?

Den meisten Reisenden erscheint die Reiserücktrittskostenversicherung die wichtigste unter den Reiseversicherungen zu sein. Dabei ist ein Rücktritt von einer Reise der einzige Fall, bei dem die Kosten im Schadensfall tatsächlich von vornherein bekannt und definiert sind. Im Falle einer Stornierung der Reise betragen die Kosten einen bestimmten Anteil des Reisepreises, mehr kann nicht passieren.

Ganz anderes verhält es sich mit unvorhersehbaren (Krankheits)fällen, die während der Reise eintreten können und gegen die eine Absicherung absolut empfehlenswert ist. Sobald man die deutschen Landesgrenzen verlässt, ist der Besitz einer privaten Auslandskrankenversicherung mehr als sinnvoll. Auch wenn es innerhalb der EU bestimmte Abkommen gibt – der Betrag, der anschließend von der Krankenkasse in Deutschland erstattet wird ist oft nur ein Bruchteil der Kosten, die das ausländische Krankenhaus fordert. Ein stationärer Aufenthalt kann, erst recht in Non-EU-Ländern, zu solch horrenden Kosten führen, dass die eigene Existenz davon bedroht sein kann. Auslandskrankenversicherungen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten für Krankheitsfälle im Ausland. Doch Achtung: bei bereits bestehenden Erkrankungen ist die Kostenübernahme in der Regel ausgeschlossen, ebenso bei psychischen Erkrankungen.

Eine weitere Reiseversicherung, über die jeder Reisende nachdenken sollte, ist die Reiseabbruchversicherung, die nicht nur die finanziellen Folgen eines aus versicherten Gründen erfolgten Reiseabbruchs, sondern auch einer notwendigen Verlängerung inkl. Rückreise übernimmt. Wenn z.B. aufgrund einer Erkrankung eines Familienmitgliedes während des Urlaubes die ganze Familie länger vor Ort bleiben muss, können die Kosten für die Hotelverlängerung und neu gebuchten Rückflüge schnell teuer werden.

Vor allem bei Kreuzfahrten kann es hier komplex werden: das Kreuzfahrtschiff folgt unbeirrt seiner Route, egal ob ein Passagier medizinisch ausgeschifft werden musste. Gerade bei dieser Reiseform empfehlen sich Komplettpakete, die die Eventualitäten von Krankheitsfällen abdecken. Denn auch wenn der Bordarzt ein deutscher Mediziner ist – Kreuzfahrtschiffe fahren nicht unter deutscher Flagge. Somit wird auch nicht nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Bei Schiffen, die z.B. unter italienischer Flagge fahren, betragen die Kosten eines Besuches beim Bordarzt in etwa denen der Konsultation einer italienischen Privatklinik. Bei Schiffen, die unter der Flagge von Panama oder der Bahamas (Nassau) fahren, können die Preise im Bordhospital durchaus abenteuerlich werden.

In diesem Sinne: Informieren Sie sich bitte gut vor Reiseantritt, damit einem schönen und glücklichen Urlaub nichts im Wege steht – und kommen Sie gesund zurück!

16. Mai 2017

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